temptec - Mit Sicherheit kühl
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temptec AGB​

Geschäftsbedingungen

für die Lieferung, Montage, Wartung und Reparatur von 
​temptec Kälterückhaltesystemen einschließlich Zubehör und Handelsware


temptec AGB zum Download >>

1. Allgemeines 

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Firma temptec GmbH, im weiteren Text temptec genannt. Mit Unterzeichnung des Auftrags / Empfang der Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde deren Geltung.

1.2. Angebote und Kostenvoranschläge von temptec erfolgen freibleibend bezüglich Liefermöglichkeit, Lieferzeit und Liefermenge, es sei denn, anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. 

1.3. Der Vertrag ist verbindlich abgeschlossen mit schriftlicher Auftragsbestätigung von temptec, spätestens mit Ausführung der Lieferung oder Leistung durch temptec. Der Umfang der vertraglichen Lieferung oder Leistung richtet sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung.

1.4. Erfüllungsort für Aufträge an temptec ist Jetzendorf. 

1.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung von temptec mit Vollkaufleuten ist Ingolstadt. 

1.6. Für die Rechtsbeziehungen zwischen temptec und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepu-blik Deutschland; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen. 

2. Preis- und Zahlungsbedingungen 
​

2.1. Maßgebend sind die Preise und Zahlungsbedingungen laut Auftragsbestätigung von temptec. Skonto, Rabatte oder mündliche Zusagen des Außendienstes sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich auch schriftlich bestätigt worden sind. 

2.2. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk am Sitz von temptec netto zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Transport (einschließlich Versicherung und Zoll), Montage, Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen werden gesondert berechnet.

2.3. temptec ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten ab Zahlungsverzug Zinsen in gesetzlicher Höhe – bei Verbrauchern z. Zt. 5 % über Basiszins der EZB (Europäische Zentralbank), ansonsten 9 % über Basiszins der EZB – zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist temptec bei fortdauerndem Zahlungsverzug des Kunden außerdem berechtigt, Leistungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zu dem Kunden bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Für den zusätzlichen Mahnaufwand kann temptec dem Kunden je Mahnung eine angemessene Mahngebühr berechnen.

2.4. Gegen Ansprüche aus Rechnungen von temptec kann der Kunde nur und erst dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er darüber hinaus nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
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3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt /   Sicherungsübereignung  / Verpfändung / Abtretung von Versicherungsansprüchen 
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3.1. Lieferungen von temptec erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, d. h. für den Fall einer Weiterveräußerung durch den Kunden unter Abtretung von dessen Kaufpreisforderung gegen den Erwerber. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn temptec wegen aller Forderungen aus dem Liefervertrag und im Zusammenhang mit demselben (zum Beispiel aus Montage, Wartungs- oder Reparaturleistungen, Ersatzteil- oder Zubehörlieferungen) befriedigt worden ist.
3.2. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit temptec getilgt sind (Kontokorrentvorbehalt). Übersteigt der Wert der für temptec bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so gibt temptec auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl anteilig frei.

3.3. Bei Reparaturaufträgen gelten etwaige Ansprüche des Kunden gegen Kasko- und Haftpflichtversicherungen als mit Auftragserteilung an temptec abgetreten.

4. Gewährleistung 

4.1. Diese Gewährleistungsbedingungen gelten für Kälterückhaltesysteme von temptec einschließlich Zubehör und Handelsware, die temptec hergestellt bzw. im eigenen Namen geliefert hat, sowie für von temptec durchgeführte Montagen, Wartungen und Reparaturen. Sie gelten auch für solche von temptec eingebauten Teile, die temptec nicht selbst hergestellt hat. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, gelten bei von temptec gelieferten bzw. eingebauten oder durchgeführten Leistungen bzw. Leistungsgegenständen etwaige temptec gegen seinen Vorlieferanten wegen eines Mangels zustehende Ansprüche mit Übergabe als an den Kunden abgetreten.

4.2. Die Gewährleistung durch temptec gilt gegenüber Verbrauchern für die Dauer von höchstens 24 Monaten, gegenüber sonstigen Kunden, insbesondere Unternehmern, für maximal 12 Monate, jeweils beginnend mit dem Tag der Auslieferung; im Übrigen gilt das Gesetz.

4.3. Für alle Gewährleistungsfälle steht temptec zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu. Reparatur- bzw. Instandsetzungs-arbeiten durch den Kunden   oder eine Drittfirma müssen zur Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen gegen temptec vor Ausführung an temptec gemeldet werden, und temptec muss in diesen Fällen vor Ausführung der Arbeiten eine Reparaturfreigabe erteilt haben.

4.4. Für im Wege der Nacherfüllung eingebaute Teile wird Gewährleistung von temptec im vertraglichen Umfang nur bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist geleistet.

4.5. Keine Gewährleistung durch temptec gilt, wenn ohne vorherige schriftliche Zustimmung von temptec Nachbesserungsversuche oder Veränderungen am Gegenstand der Lieferung und Leistung von dritter Seite vorgenommen wurden, darüber hinaus insbesondere für unsachgemäße Behandlung oder natürlichen Verschleiß. 

5. Haftung 

Über vertragliche und gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden hinausgehende Schadensersatzansprüche gegen temptec sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt im Einzelfall vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor. 

6. Teilnichtigkeit 
​

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


temptec GmbH  
Gewerbering  13
​
85305 Jetzendorf
Deutschland
© 2022 
temptec GmbH
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 
08:00 - 11:30 Uhr
Telefon 
+49 (0) 8137 995 8510
​

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Telefax  
+49 (0) 8137 995 8508
​
​
Mail 
info@temptec.de
temptec GmbH  
Gewerbering  13
​
85305 Jetzendorf
Germany
© 2022 
temptec GmbH
Opening hours
Monday to Thursday: 
08:00 - 16:00
Friday: 
08:00 - 11:30
Telephone 
+49 (0) 8137 995 8510

Telefax  
+49 (0) 8137 995 8508
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​
Mail 
info@temptec.de